Der Kauf einer großen Immobilie mit vielen Einheiten zur Vermietung verspricht in der Regel einen regelmäßigen Gewinn. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass auch ein umfangreicher Aufwand ansteht. Mieter müssen für leerstehende Wohnungen und Büros gefunden sowie Mietverträge konzipiert und abgeschlossen werden. Ausgaben für etwaige Reparaturen und die Instandhaltung fallen ebenso an wie monatliche Betriebskosten. Wer Vermieter werden möchte, sollte deshalb über grundlegendes Wissen in diesen Bereichen verfügen.

Aufgaben delegieren

Das A und O ist eine gute Pflege und Beaufsichtigung der Immobilie. Nur selten ist der Eigentümer selbst in der Lage, diese zu übernehmen. Hilfreich kann die Einstellung eines Hausmeisters sein, der sich um alle regelmäßig anfallenden Arbeiten kümmert. Er fungiert auch als Vermittler zwischen Besitzer und Mietern, bei ihm laufen praktisch alle Fäden zusammen. Je nach Vereinbarung werden auch kleinere Reparaturen, Gartenpflegearbeiten und die Säuberung vom Treppenhaus, Eingangsbereich etc. übernommen. Darüber hinaus setzen viele Vermieter von Büroimmobilien und Co. eine Gebäudereinigungsfirma ein, die für das Reinigen der Fenster, Glas- oder Alufassade, Büro- und Außenflächen und vieles mehr eingesetzt wird. Es gibt Betriebe wie die KM Plus GmbH aus Frankfurt, die alles aus einer Hand anbietet. Für den Immobilienbesitzer ist von Vorteil, dass er einen festen Ansprechpartner hat, der sämtliche anfallenden Arbeiten selbstständig koordiniert. Der Verwaltungsaufwand ist für den Eigentümer deutlich geringer. Es muss außerdem monatlich nur ein feststehender Betrag ausgeglichen werden, die Überprüfung vieler Einzelrechnungen und deren Bezahlung fallen weg.

Was können Vermieter von der Steuer absetzen?

Mieteinnahmen müssen versteuert werden, der Fiskus besteht auf seinen Anteil. Im Gegensatz dazu haben Vermieter allerdings die Möglichkeit, zahlreiche Aufwendungen von der Steuer abzusetzen. Zuständig ist dafür die Anlage V „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ der Steuererklärung. Dort werden sämtliche Ausgaben eingetragen und durch einen Anhang belegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Quittungen und Rechnungsbelege sorgfältig aufzubewahren.

Nebenkosten

Handelt es sich um Nebenkosten, beispielsweise für Hausmeister- und Reinigungsdienste sowie die Müllabfuhr, kann der Vermieter diese auf die Mieter umlegen. Sie werden in der Regel monatlich gemeinsam mit dem Mietzins gezahlt und müssen infolge auch als Einkünfte mit versteuert werden. Jedoch können sie wiederum von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bürokosten

Kümmert sich ein Vermieter eigenständig um die Verwaltung, Vermarktung und Vermietung seiner Immobilie, kann er Bürokosten geltend machen. Dies können Ausgaben für Telefon, Software, Schreibbedarf und Mustermietverträge sein. Anerkennung eines gesamten Arbeitszimmers durch das Finanzamt zu erreichen, ist jedoch nicht immer einfach. Es muss nahezu ausschließlich für die Tätigkeiten rund um das Mietobjekt genutzt werden. Weiterhin ist der Nachweis zu erbringen, dass der Raum für das Erzielen von Einkünften erforderlich ist. Praktisch heißt das: Prinzipiell muss es sich um Immobilienvermögen in einer gewissen Größenordnung handeln.

Anwalt- und Steuerberaterkosten

Wer einen Steuerberater für die Erledigung finanzieller Belange in Anspruch nimmt, kann die Kosten für diesen beim Finanzamt geltend machen. Gleiches gilt für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, soll dieser bei Problemen mit einem Mieter weiterhelfen.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.